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Legalisierungen

    

    Milena M GmbH bietet Beglaubigungen von Dokumenten in allen bulgarischen staatlichen Insitutionen und Botschaften der fremden Länder in Republik Bulgarien.

     Die Legalisierung der Dokumente stellt das Versehen des Dokuments mit Apostille vor.

     Die Apostille (auf Französisch apostille) ist eine spezielle Bescheinigung mit Stempel für Beglaubigung (Legalisierung) eines Dokuments durch den Staat, wo das Dokument ausgestellt ist. Die Verwendung der Apostille als eine Form der Beglaubigung von Dokumenten wird vom Übereinkommen für Aufhebung der Verpflichtung für Legalisation der ausländischen öffentlichen Urkunden geregelt, das am 05. Oktober 1961 in Haag unterzeichnet wurde /Convention de la Haye du 5 octobre 1961/. Das Übereinkommen stellt ein einheitliches Verfahren für Gestalten bestimmter Kategorie von Dokumenten (öffentlichen Urkunden) dar, die für Verwendung im Ausland bestimmt sind — die Apostille wird auf dem Dokument oder in einem Anhang dazu gesetzt. Das Dokument, das mit einer Apostille versehen ist, ist von weiteren Verfahren für Legalisierung von anderen hochrangigen örtlichen Behörden im Ausstellungsland befreit, sowie von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung jenes Staates, der ein Mitglied des Übereinkommens ist, auf dessen Territorium das Dokument vorgestellt werden soll.

    Die mit der Apostille versehenen Dokumente werden anerkannt und können eine Tätigkeit in jedem Land erstellen, das ein Mitglied des Übereinkommens ist.


    Karte der Länder, die die Apostille zur Legalisierung öffentlicher Urkunden verwenden.

 

  apostil

 

     In Bulgarien erfolgt die Legalisierung der Dokumente durch das Außenministerium und das Justizministerium.

     Das Justizministerium bescheinigt mit der Apostille die Urkunden der Gerichte und der Notare (öffentliche Urkunden im Sinne des Art.1, Buchstaben "a", "b" und "d" von dem Übereinkommen).

     Das Außenministerium bescheinigt mit der Apostille alle anderen Urkunden (öffentliche Urkunden im Sinne des Art.1, Buchstaben "b" von dem Übereinkommen), wie :

    • Zivilstandsurkunden und Adressenanmeldung, die von den Gemeindeverwaltungen ausgestellt wurden;

     • Verschiedene Urkunden, Zertifikate, Lizenzen und andere Urkunden der Ministerien, staatlichen Anstalten und Kommissionen;

    • die Urkunden für abgeschlossene Ausbildung, erworbene Berufsqualifikation und Berufsfähigkeit;

      • Urkunden der Nationalen Versicherungsanstalt, der Nationalen Statistikanstalt usw.

     Das Haager Übereinkommen wird für Dokumente nicht angewendet, die direkt mit Handels- oder Zolltätigkeiten verbunden sind, sowie für Dokumente, die von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen ausgefertigt sind. Die letzten werden mit Apostille nicht versehen.

     Detailierte Information für die Behörden aller anderen Länder, die "Apostille" ausstellen, dürfen Sie auf der Internetseite www.hcch.net bekommen.

     Milena-M GmbH bietet Beglaubigungen und Legalisierungen von Dokumenten in den folgenden Ministerien und Behörden an:


Justizministerium

Ministerium für Ausbildung und Wissenschaft

Ministerium für Kultur

Innenministerium

Gesundheitsministerium

Verteidigungsministerium

Verkehrsministerium

Finanzministerium

Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik

Nationale Versicherungsanstalt

Nationale Anstalt für Einkommen

Bulgarische Volksbank

Der Heilige Synod der Bulgarischen orthodoxen Kirche

Außenministerium und Setzten der Apostille


     In unserer Arbeit, die mit Beglaubigungen und Legalisierungen der Dokumente verbunden ist, beachten wir alle Vorschriften, die die Tätigkeit regeln:

     Regeln für Legalisierungen, Beglaubigungen und Übersetzungen von Urkunden und anderen Dokumente.

     Verzeichnis mit allen Ländern, die das Haager Übereinkommen für Aufhebung der Verpflichtung für Legalisierung der ausländischen öffentlichen Urkunden unterzeichnet haben.

     Verzeichnis mit den Ländern, wo die Freigabe der Dokumente für Legalisierung angewendet wird, die in zweiseitigen Verträgen für Rechtshilfe zwischen diesen Ländern und Republik Bulgarien vorgesehen ist.

     Unsere vorläufigen Beratungen in Bezug auf die Ausfertigung der Dokumente sind kostenlos.

     Wir bieten einfache und schnelle Aufträge, sowie Expressbestellungen für Beglaubigung und Legalisation an.

     Der Preis wird von dem Dokumententyp und der Frist für Ausfertigen der Bestellung bestimmt.

     Bitte rufen Sie uns an, schreiben Sie uns ein E-mail oder fragen Sie nach einer Beratung durch unser Kontaktformular auf der Internetseite, damit Sie ein konkretes Abgebot bekommen.